Fachbereich 2 - Finanzen
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Controlling
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Personenbezogene Daten - Auskunft über gespeicherte Daten
- SEPA Lastschriftmandat
- Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
- Stundung
- Wassergebühr, Wasserpreis
- Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Anmerkungen
Hauptaufgaben des Fachbereichs 2 - Finanzen - sind die Haushaltsplanung, die Erhebung der Steuern, Gebühren und Beiträge, die Buchhaltung für die Gesamtverwaltung, die Aufstellung der Jahresabschlüsse sowie Aufnahme und Verwaltung der Kredite der Stadt. Dem Fachbereich 2 ist darüber hinaus der Fachdienst Stadtkasse zugeordnet, der für die rechtzeitige Zahlung der Verbindlichkeiten der Stadt, den Zahlungsverkehr und Vollstreckungsaufgaben zuständig ist.
Die allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der
Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie Wasser-, Abwasser- und Niederschlagsgebühren können Sie hier herunterladen: Informationsschreiben zur DSGVO
Übergeordnete Abteilungen
Zugehörige Mitarbeitende
- Herr F. PflügerFachbereichsleiter Finanzen - Fachbereich 2
- Frau C. WeiserStellv. Fachbereichsleiterin Finanzen - Fachbereich 2
- Frau I. Claus
- Frau T. Heckrodt
- Herr A. Kunisch
- Frau C. Nickel
- Frau U. Sauber
- Herr W. Hein
- Herr J. Vent
- Herr J. Küllmer
- Frau L. Reichelt