Gehwegschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr B. Krengel
- Herr S. StückStellv. Fachbereichsleiter Tiefbau, Umwelt, Ver- und Entsorgung - Fachbereich 5