Wahlen

Wahlen

Das Wahlrecht ist ein im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankertes Grundrecht.

Im Art. 20 Abs. 2 GG steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

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