Ortsgericht

Ortsgericht Hessisch Lichtenau

Die Ortsgerichte in den hessischen Kommunen haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Sie sind für Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien, Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherungen und bestimmte Schätzungen zuständig und wirken bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mit.

Ansprechpartner

Ortsgerichtsvorsteher Gert Merkel
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