Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben

Grundsteuerreform

Informationen zu den Änderungen ab 2022

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

wie Sie wissen, sind ab dem 1. Juli 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert. Zu Ihrer weiteren Information können Sie hierzu unter dem folgenden Link (Hier klicken!) das Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung herunterladen. Für weitere Fragen zur Grundsteuerreform ist der Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung zuständig (Finanzamt).

Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen erreichen Sie telefonisch unter 05651 3320-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-ew.hessen.de. Sie können auch online unter finanzamt.hessen.de/rueckrufbuchungsformular einen Termin vereinbaren, sodass das Finanzamt Sie zur vereinbarten Uhrzeit anruft.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung - 


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Ansprechpartner

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