Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben
Gewerbesteuervorauszahlung 2024 und Folgejahre
Gemäß der von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 beschlossenen Hebesatzsatzung wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2017 auf 390 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz bleibt nach dem gegenwärtigen Sachstand auch für das Veranlagungsjahr 2024 unverändert bestehen. Aus Kostengründen wird daher auf die Übersendung neuer Gewerbesteuerbescheide verzichtet.
Die Vorauszahlungen für das Jahr 2024 entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugegangenen Gewerbesteuerbescheid. Dieser Bescheid gilt bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Steuern, Telefon: 05602/807-158 / E-Mail: Finanzen@Hessisch-Lichtenau.de.
Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen ab 2022
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wie Sie wissen, sind ab dem 1. Juli 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert. Zu Ihrer weiteren Information können Sie hierzu unter dem folgenden Link (Hier klicken!) das Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung herunterladen. Für weitere Fragen zur Grundsteuerreform ist der Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung zuständig (Finanzamt).
Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen erreichen Sie telefonisch unter 05651 3320-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-ew.hessen.de. Sie können auch online unter finanzamt.hessen.de/rueckrufbuchungsformular einen Termin vereinbaren, sodass das Finanzamt Sie zur vereinbarten Uhrzeit anruft.