Aufstellung des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ und 55. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Quentel; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau am 28.11.2024 beschlossene Entwurf des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ sowie der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Quentel jeweils nebst Begründung und Umweltbericht sowie der wesentlichen bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Veröffentlichungsfrist vom

06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025

im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 1, 37235 Hessisch Lichtenau während der allgemeinen Dienststunden

Montag - Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt werden.

Darüber hinaus werden die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Hessisch-Lichtenau unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene (Im Verfahren) und https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessischlichtenau/flaechennutzungsplaene (Im Verfahren) zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@hessisch-lichtenau.de) oder bei Bedarf mündlich, schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Hierbei wird für die Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Anlass und Ziel der Bebauungsplanaufstellung und der Flächennutzungsplanänderung bilden die Abgrenzung der bereits bebauten Ortslage und die Festlegung zukünftig ergänzend bebaubarer Bereiche durch die Ausweisung eines Wohn- und Mischgebiets sowie die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung und Weiterentwicklung bestehender städtebaulicher Strukturen.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

  • Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Stellungnahme);
  • Fauna/Artenschutz: Aussagen zur Betroffenheit der Fauna (Umweltbericht);
  • Boden: Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand, Bedeutung und Betroffenheit der Böden, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung (Umweltbericht, Stellungnahme);
  • Boden + Fläche: Aussagen zur Flächeninanspruchnahme, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zu alternativen Planungsflächen (Begründung und Umweltbericht);
  • Wasser: Aussagen zu geplanten Wasserschutzgebieten (Stellungnahme und Umweltbericht), Aussagen zu Auswirkungen auf die Niederschlagsversickerung (Umweltbericht); Aussagen zur Abwasserentsorgung / Umgang mit Niederschlagswasser/ Straßenseitengraben (Stellungnahme, Begründung);
  • Klima: Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf das Kleinklima (Begründung, Umweltbericht);
  • Mensch: Aussagen zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Verkehrs- und Gewerbeimmissionen), (Schallgutachten, Stellungnahme und Umweltbericht);
  • Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, Eingrünung (Umweltbericht, Stellungnahme).

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ (Teilgeltungsbereich A) und der Änderungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (schraffierte Fläche) befinden sich am südlichen Ortsrand von Quentel und sind wie folgt abgegrenzt:

Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ und Änderungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (schraffierte Fläche)

Der Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha und die folgenden Flurstücke 21/11, 21/1, 21/6, 21/9, 21/10, 19/4 (teilweise), 19/12, 19/13, 19/10, 19/6, 13/3, 15/8, 17/9,17/8, 17/7, 17/5, 17/4, 17/6 sowie teilweise die Flurstücke: 14, 19/4, 17/10, 81, 80/7, alle Flur 11, Gemarkung Quentel. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha und die folgenden Flurstücke 17/5, 17/6, 17/7, 17/8, 17/9, 21/10 sowie teilweise die Flurstücke: 13/3, 14, 15/8, 17/4, 17/10, 19/4, 19/6, 19/10, 19/12, 19/13, 21/9, 81, alle Flur 11, Gemarkung Quentel.

Die Teilgeltungsbereiche B und C des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ für Ausgleichsmaßnahmen liegen ebenfalls in der Gemarkung Quentel (Teilgeltungsbereich B: Flurstück 104, Flur 12 mit einer Größe von 0,7 ha sowie Teilgeltungsbereich C: Flurstück 49/1, Flur 6 mit einer Größe von ca. 0,25 ha) und sind in den nachfolgenden Karten dargestellt:

Die Teilgeltungsbereich B des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ - Ausgleichsmaßnahmen
Die Teilgeltungsbereich C des Bebauungsplans Nr. VIII/4 „Neue Straße“ - Ausgleichsmaßnahmen

Eine Übersicht der Geltungsbereiche ist auf der nachfolgenden Karte dargestellt:


Hessisch Lichtenau, den 17.12.2024

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister