1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Hessisch Lichtenau

Feuerwehrgebührensatzung

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), jeweils in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 502), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau in ihrer Sitzung vom   4. Juli 2024 folgende 1. Änderung zum Gebührenverzeichnisses zur Feuerwehrgebührensatzung beschlossen.

Artikel 1:

Das Gebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührensatzung erhält folgende Fassung:

 

 

 

 

Nr.

Beschreibung

Gebühr je 15 Minuten

1

Personalgebühren

 

1.1

Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

6,60 €

1.2

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

6,60 €

1.3

Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten.

 

2

Fahrzeuggebühren

 

2.1

Kommandowagen KdoW

19,34 €

 

Einsatzleitwagen ELW 1

23,08 €

 

Mannschaftstransportfahrzeug MTF

12,20 €

2.2

Tragkraftspritzenfahrzeuge

 

 

TSF-W

20,92 €

2.3

Löschgruppenfahrzeuge

 

 

LF 10

73,46 €

 

LF 10/6

31,38 €

 

LF 20

Staffellöschfahrzeug 20/25

72,53 €

75,51 €

2.4

Tanklöschfahrzeuge

 

 

TLF 16/24Tr.

TLF 4000

23,47 €

95,86 €

2.5

Drehleitern

 

 

DLAK 23/12

111,92 €

 

 

2.6

 

 

Gerätewagen-Gefahrgut

 

 

GW-G 2

26,26 €

2.7

Gerätewagen

 

 

Gerätewagen-Logistik

GW-Mess

ABC-Erkundungskraftwagen

38,27 €

 

12,04 €

 

Wechsellader

23,85 €

2.8

Anhänger

 

 

Lichtmastanhänger

Verkehrssicherungsanhänger

  8,77 €

10,30 €

3.

Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen

 

 

3.1

 

Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung

 

 

Die Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

 3.2

Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen

 

Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutzanzüge werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

 

3.3

Reinigen und Desinfizieren

 

 

Atemschutzgeräte

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

3.3

Atemschutzmaske

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Ersatzbeschaffungen

Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

 

3.4

Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten

 

 

Lungenautomat

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Atemschutzmaske

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Atemschutzgerät

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

3.4

Füllen von Atemluftflaschen 200 bar/41

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Füllen von Atemluftflaschen 300 bar/61

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

3.5

Prüfen, Waschen, Trocknen von Schläuchen

 

 

 

 

je Schlauch

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Schlauchreparatur

 

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

3.6

Prüfen von Pumpen

 

 

200 l Nennleistung

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

400 l Nennleistung

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

800 l Nennleistung

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

1.600 l Nennleistung

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

3.7

Prüfen von Leitern lt. Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

 

 

Anstell-, Steck-, Haken- und Klappleiter      

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Einreißhaken

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

Krankentrage

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

2-teilige Schiebeleiter

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

 

 

3-teilige Schiebeleiter

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.

3.8

Prüfen von Funkgeräten

Die Prüfung von Funkgeräten   und Funkalarmempfängern wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet

 

 

3.9

 

Prüfen sonstiger Geräte und Einrichtungen

 

Die Prüfung sonstiger Geräte und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet.

 

4.

 

Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen

 

 

 

Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten, werden die der Stadt in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt.

 

5.

Gebühren für besondere Leistungen

 

 

Falschalarm Brandmeldeanlage

 

Falschalarm aufgrund von Kommunikationsmittel mit automatischer Ansage oder Anzeige, die keine Brandmeldeanlagen sind.

 

Falschalarm aufgrund von Meldungen von Sicherheitsunternehmen oder anderen Personen, die im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers, der Besitzerin oder des Besitzers tätig werden.

 

An-und Abfahrtspauschale für Einsätze des Brandsicherheitsdienstes

 

650,00 €

 

650,00 €

 

 

 

 

 

650,00 €

 

 

 

 

 

 

 

20,00 €

6.

Weitere Pauschalsätze missbräuchliche Alarmierung

 

 

Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 5 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

 

 

7.

Gebühren in sonstigen Fällen

 

 

 

Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material, und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

 

Funkgerät MRT

Funkgerät HRT

Funkalarmempfänger (ohne Arbeitsstunden, aber einschl.

Messplatz)

Artikel 2:

§ 10 In-Kraft-Treten

 

Die 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Hessisch Lichtenau tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Hessisch Lichtenau, den 9. Juli 2024                                       

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

                                                   

(Siegel)                                                               

gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister