1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Hessisch Lichtenau
Feuerwehrgebührensatzung
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), jeweils in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 502), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau in ihrer Sitzung vom 4. Juli 2024 folgende 1. Änderung zum Gebührenverzeichnisses zur Feuerwehrgebührensatzung beschlossen.
Artikel 1:
Das Gebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührensatzung erhält folgende Fassung:
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Nr. | Beschreibung | Gebühr je 15 Minuten |
1 | Personalgebühren |
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1.1 | Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft | 6,60 € |
1.2 | Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft | 6,60 € |
1.3 | Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten. |
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2 | Fahrzeuggebühren |
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2.1 | Kommandowagen KdoW | 19,34 € |
| Einsatzleitwagen ELW 1 | 23,08 € |
| Mannschaftstransportfahrzeug MTF | 12,20 € |
2.2 | Tragkraftspritzenfahrzeuge |
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| TSF-W | 20,92 € |
2.3 | Löschgruppenfahrzeuge |
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| LF 10 | 73,46 € |
| LF 10/6 | 31,38 € |
| LF 20 Staffellöschfahrzeug 20/25 | 72,53 € 75,51 € |
2.4 | Tanklöschfahrzeuge |
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| TLF 16/24Tr. TLF 4000 | 23,47 € 95,86 € |
2.5 | Drehleitern |
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| DLAK 23/12 | 111,92 € |
2.6 |
Gerätewagen-Gefahrgut |
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| GW-G 2 | 26,26 € |
2.7 | Gerätewagen |
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| Gerätewagen-Logistik GW-Mess ABC-Erkundungskraftwagen | 38,27 €
12,04 € |
| Wechsellader | 23,85 € |
2.8 | Anhänger |
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| Lichtmastanhänger Verkehrssicherungsanhänger | 8,77 € 10,30 € |
3. | Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen |
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3.1 |
Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung
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Die Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt. |
3.2 | Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen
| Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutzanzüge werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.
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3.3 | Reinigen und Desinfizieren |
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| Atemschutzgeräte | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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3.3 | Atemschutzmaske | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Ersatzbeschaffungen | Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.
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3.4 | Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten |
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| Lungenautomat | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Atemschutzmaske | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Atemschutzgerät | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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3.4 | Füllen von Atemluftflaschen 200 bar/41 | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Füllen von Atemluftflaschen 300 bar/61 | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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3.5 | Prüfen, Waschen, Trocknen von Schläuchen |
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| je Schlauch | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Schlauchreparatur
| Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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3.6 | Prüfen von Pumpen |
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| 200 l Nennleistung | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| 400 l Nennleistung | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| 800 l Nennleistung | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| 1.600 l Nennleistung | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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3.7 | Prüfen von Leitern lt. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) |
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| Anstell-, Steck-, Haken- und Klappleiter | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Einreißhaken | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| Krankentrage | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| 2-teilige Schiebeleiter | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals.
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| 3-teilige Schiebeleiter | Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals. |
3.8 | Prüfen von Funkgeräten | Die Prüfung von Funkgeräten und Funkalarmempfängern wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet
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3.9 |
Prüfen sonstiger Geräte und Einrichtungen |
Die Prüfung sonstiger Geräte und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet. |
4. |
Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen |
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Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten, werden die der Stadt in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt. |
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5. | Gebühren für besondere Leistungen |
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| Falschalarm Brandmeldeanlage
Falschalarm aufgrund von Kommunikationsmittel mit automatischer Ansage oder Anzeige, die keine Brandmeldeanlagen sind.
Falschalarm aufgrund von Meldungen von Sicherheitsunternehmen oder anderen Personen, die im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers, der Besitzerin oder des Besitzers tätig werden.
An-und Abfahrtspauschale für Einsätze des Brandsicherheitsdienstes
| 650,00 €
650,00 €
650,00 €
20,00 € |
6. | Weitere Pauschalsätze missbräuchliche Alarmierung |
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| Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 5 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.
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7. | Gebühren in sonstigen Fällen
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| Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material, und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. |
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Funkgerät MRT |
Funkgerät HRT |
Funkalarmempfänger (ohne Arbeitsstunden, aber einschl. Messplatz) |
Artikel 2:
§ 10 In-Kraft-Treten
Die 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Hessisch Lichtenau tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Hessisch Lichtenau, den 9. Juli 2024
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
(Siegel)
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister