Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. I/59 „PVA - Am Flugplatz“, Gemarkung Hessisch Lichtenau sowie der Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 den Feststellungsbeschluss über die 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung sowie gemeinsamen Umweltbericht, gefasst. Gleichzeitig wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. I/59 „PVA – Am Flugplatz“, Gemarkung Hessisch Lichtenau, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen nebst Begründung sowie gemeinsamen Umweltbericht und Anlagen, als Satzung beschlossen.

Mit Verfügung vom 12.06.2024, Az: RPKS - 21-61 a 1106/2-2024/1 hat das Regierungspräsidium Kassel die 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 6 (5) BauGB sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. I/59 „PVA – Am Flugplatz“, Gemarkung Hessisch Lichtenau sowie die 56. Flächennutzungsplanänderung jeweils mit dazugehöriger Begründung, gemeinsamen Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können von jedermann im Internet unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene und https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-                        lichtenau/flaechennutzungsplaene eingesehen und heruntergeladen bzw. im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau während der allgemeinen Dienststunden eingesehen und über die Inhalte Auskünfte verlangt werden. Ein entsprechender Verweis auf die Internetpräsenz erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 (1) S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hessisch Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) S. 1 und 2 BauGB sowie § 44 (4) BauGB hingewiesen. Danach bedarf es der fristgemäßen schriftlichen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile. Diese Entschädigungsansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. I/59 „PVA – Am Flugplatz“, Gemarkung Hessisch Lichtenau und die 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der 56. Änderungsbereich des Flächennutzungsplans entspricht dem Planbereich des Bebauungsplans Nr. I/59. Der Geltungsbereich ist auf der nachfolgenden Karte dargestellt:

Lageplan

Hessisch Lichtenau, den 25.07.2024

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister