52. Änderung des Flächennutzungsplans "Das Bettefeld", Gemarkung Quentel . Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB


Gemäß § 3 (2) BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird hiermit bekannt gemacht, dass der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau am 16.05.2024 beschlossene Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Das Bettefeld“ Gemarkung Quentel nebst Begründung und Umweltbericht sowie der wesentlichen bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Veröffentlichungsfrist vom

10.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

auf der Homepage der Stadt Hessisch Lichtenau unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/flaechennutzungsplaene/ zur Einsicht und zum Download bereitgestellt wird. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Darüber hinaus werden die Unterlagen in der genannten Frist im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 2, 37235 Hessisch Lichtenau zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden

Montag - Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (info@planung-henke.de) oder bei Bedarf mündlich, schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung der am Standort ansässigen Firma durch die Darstellung einer gemischten Baufläche gem. § 1 (1) Nr. 2 BauNVO und die damit verbundene geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereichs.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

  • Begründung mit Umweltbericht: Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden- und Wasserhaushalt, Fläche, Klima und Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholungswert, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, Kompensationsmaßnahmen
  • Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Sachverhalten abgegeben:        
    - Grundwasserschutz, Wasserschutzgebietsverordnung: Beachtung der Vorschriften eines möglichen künftigen Schutzgebietes, ,
    - Bodenschutz ist zu beachten,
    - Ortsrandbegrünung: Anpassung der Darstellungen an den Bestand,
    - kein Verdacht einer Munitionsbelastung der Fläche,
     Landschaftsbild: Erhalt und Entwicklung der Heckenstrukturen,
     Landwirtschaft: keine Bedenken gegenüber Planung
    - Kompensation: Abarbeitung in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro, Ingenieurbüro Christoph Henke, Witzenhausen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist auf der nachfolgenden Karte dargestellt.


Hessisch Lichtenau, den 28.06.2024

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister