Hebesatzsatzung


Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung- wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau in der Sitzung am 10. Oktober 2024 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung- vom 9. Dezember 2016 außer Kraft.

Hessisch Lichtenau, 29. Oktober 2024

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

Oetzel

Bürgermeister