Einziehung eines Teilstückes der Lilienthalstraße


Der Stadt Hessisch Lichtenau liegt ein Antrag auf Erwerb eines Teilstückes der „Lilienthalstraße“ (Gemarkung Hessisch Lichtenau Flur 26 Flurstück 125 in der Größe von 1.840 qm) vor. Auf Grund des Antrages hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau den Beschluss gefasst, für die Einziehung des bezeichneten Straßenstückes das Einzugsverfahren nach den Vorgaben des § 6 des Hessischen Straßengesetzes einzuleiten und die Absicht der geplanten Einziehung für die Dauer von 3 Monaten öffentlich bekannt zu machen. 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl. I 2003, Seite 166 vom 27.06.2003) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht, um Gelegenheit für Anregungen und Einwendungen zu geben.

Ein Plan mit Kennzeichnung des einzuziehenden Straßenstückes liegt für die Dauer von drei Monaten nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der HNA (Hessische/Niedersächsische Allgemeine - Ausgabe Witzenhausen) bei der Stadt-verwaltung der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 2, 37235 Hessisch Lichtenau, innerhalb der allgemeinen Dienststunden

Montag – Donnerstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen und Einwendungen können schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden. Anregungen und Einwendungen können auch per Mail unter der Adresse info@hessisch-lichtenau.de eingereicht werden.

Nach Ablauf der Eingabefrist wird die Stadtverordnetenversammlung etwaige Eingaben abwägen und darüber beschließen, ob das Straßenstück veräußert wird oder im Eigentum der Stadt Hessisch Lichtenau verbleibt. Im Falle der Veräußerung ist beabsichtigt, für die Öffentlichkeit den Allgemeingebrauch des Straßenstückes  entsprechend abzusichern.

37235 Hessisch Lichtenau, den 16. September 2024

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister