Jagdgenossenschaft Hollstein


Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hollstein findet am Samstag, den 5. April 2025, 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hollstein statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit (§7 Abs. 2 der Satzung)

2. Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung

3. Bericht des Jagdvorstehers

4. Kassenbericht über das abgelaufene Jagdjahr

5. Entlastung des Jagdvorstandes

6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages

7. Beschlussfassung über die Verwendung von Rücklagen für die Reparatur und Instandhaltung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung

8. Bericht des Jagdpächters

9. Verschiedenes

Hinweise:
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlich bis zum 31. März 2025 an den Jagdvorstand zu richten (Friedrich.Pflueger@t-online.de).

Es wird weiterhin darum gebeten, bei Veränderung der Eigentums- und Besitzverhältnisse dem Jagdvorstand eine Mitteilung in geeigneter Form zukommen zu lassen. Vertreter bedürfen der schriftlichen Vollmacht des oder der Grundstückseigentümer; die Vollmacht ist unaufgefordert vor Versammlungsbeginn beim Jagdvorsteher abzugeben.


Friedrich Pflüger

(Jagdvorsteher)