pressemitteilung

Sichere Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum


Nicht nur in Großstädten sind E-Scooter beliebte Fortbewegungsmittel. Auch in Hessisch Lichtenau sind sie immer häufiger auf den Straßen und Wegen zu sehen. Damit alle Verkehrsteilnehmer möglichst sicher im öffentlichen Raum unterwegs sein können, möchten wir auf die wichtigsten Regeln zur Nutzung von E-Scootern hinweisen. Diese dienen dazu, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

Mindestalter beachten: Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Kinder unter diesem Alter dürfen aus Sicherheitsgründen keinen E-Scooter fahren.

Nur auf Straßen und Radwegen fahren: E-Scooter dürfen ausschließlich auf Straßen und Radwegen genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist im Hinblick auf die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger untersagt. Bitte halten Sie sich daran und nutzen Sie die vorgesehenen Verkehrsflächen.

Nutzung durch mehrere Personen: Das Zu-zweit-Fahren ist zwar recht beliebt, jedoch verboten. Wegen der Fahrphysik des E-Scooters kann das Abbiegen, Lenken und Bremsen zur Herausforderung werden.

Versicherungspflicht: E-Scooter müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, welche durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachzuweisen ist.

Gemeinsame Verantwortung: Wir bitten darum, diese Regeln nicht nur selbst zu beachten, sondern auch Kinder und Jugendlichen entsprechend hierüber zu informieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.


Pressekontakt:

Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

Herr I. Krause

Landgrafenstraße 52

37235 Hessisch Lichtenau

Tel.: 05602 807-0

E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de