Vereinsförderung 2025
Der Antrag auf Vereinsförderung kann bis zum 31. Mai 2025 (Ausschlussfrist) beim
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
Fachbereich 3
Ordnung, Jugend und Soziales
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
gestellt werden. Anträge, die nach der Ausschlussfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Zur Berechnung der Fördersumme sind folgende Unterlagen notwendig:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer)
- Antrag auf Gewährung von Fördermitteln der Stadt Hessisch Lichtenau nach den geltenden Richtlinien für die Verteilung von Förderermitteln zur Vereinsförderung
- Vorlage des aktuellen Meldebogens an den Landessportbund über die Mitgliederzahlen (Stichtag: 01.01. des laufenden Jahres) bzw. eine prüfbare Liste der Mitglieder, aufgeteilt nach Jugendlichen unter 18 Jahren und allen anderen Vereinsmitgliedern
- Nachweis (Jahresrechnung/Kassenbericht) über Unterhaltungs- und Nutzungskosten sowie Einnahmen von Gebäuden/Anlagen (mit oder ohne Gemeinschaftsanteil) für das Jahr 2024
Das Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Hessisch Lichtenau (www.hessisch-lichtenau.de > Vereinsförderung), per E-Mail d.burgener@hessisch-lichtenau.de, im Bürgerbüro oder im Rathaus, Zimmer 2.
Für eventuelle Rückfragen bitten wir Sie uns eine Kontaktperson zu benennen, die wir telefonisch beziehungsweise per E-Mail erreichen können.
Der Magistrat der Stadt
Hessisch Lichtenau
i. A. Ludwig