Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
Es handelt sich um eine auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle.
Aufgaben:
- Überwachung, Betreuung und Steuerung aller Prozess- und Verfahrensabläufe innerhalb der Klärwerke und in den Pumpwerken und Regenüberlaufbecken des Kanalsystems der Stadt Hessisch Lichtenau
- Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten in sämtlichen Prozessbereichen der Kläranlage
- Erkennen von Normabweichungen und Einleitung von erforderlichen Störungsbeseitigungen und Schutzmaßnahmen
- Entnahme von Abwasser- und Schlammproben und selbständige Durchführung der Laborarbeiten
- Führung von Betriebsberichten und -protokollen
Wir erwarten:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) oder als Ver- und Entsorger (m/w/d) Fachrichtung Abwasser
- Elektrotechnische Grundkenntnisse
- Engagement, Teamfähigkeit, eine selbstständige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
- Bereitschaft zu Wochenend- und Bereitschaftsdiensten
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Grundlegende EDV-Kenntnisse
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- Berufserfahrung und Ortskenntnisse sind wünschenswert
Wir bieten:
- eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem fachlich qualifizierten, engagierten und kollegialen Team
- tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- 30 Tage Urlaub
- Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den lückenlosen Nachweisen (Lebenslauf und Zeugnisse, etwaige Referenzen) bis zum 12.02.2025
per E-Mail an bewerbung@hessisch-lichtenau.de
oder postalisch an den
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
FB 1 / Frau Hartmann
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags rückübersandt werden. Kosten, die im Rahmen einer möglichen Vorstellung entstehen, werden nicht erstattet.