Baugrundstücke
Baugrundstücke
Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Die Baugrundstücke werden grundsätzlich nur als Einzelbaugrundstück veräußert. Der Verkauf eines zweiten Baugrundstückes kommt nur dann in Betracht, wenn die bauliche Ausnutzung des geplanten Vorhabens über die Grundflächenzahl so gestaltet ist, dass ohne die Inanspruchnahme des zweiten Grundstückes das Bauvorhaben nicht realisiert werden kann
(die festgesetzte Grundflächenzahl muss mindestens um 10 % überschritten werden). Das Maß der baulichen Ausnutzung ist vor dem Grundstückserwerb durch einen entsprechenden Grundriss verbindlich nachzuweisen. Der Grundriss wird Bestandteil des abzuschließenden Kaufvertrages und ist als solcher Voraussetzung zum Abschluss des Vertrages.
Alle Verkäufe erfolgen unter der Auflage, dass der Baugrund binnen 3 Jahren ab Beurkundungsdatum mit einem dem Bebauungsplan entsprechenden Wohnhaus zu bebauen ist. Er-folgt die Bebauung innerhalb der 3-Jahres-Frist nicht, ist das Grundstück im unbebauten Zustand wieder an die Stadt Hessisch Lichtenau rückaufzulassen. Die Stadt erstattet den Kaufpreis unter Abzug einer Aufwands- und Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € pro Grundstück. Die Kosten der Rückauflassung (Notar etc.) sind vom ursprünglichen Erwerber zu tragen. Weitere Erstattungen erfolgen seitens der Stadt Hessisch Lichtenau nicht.
Zur Sicherung des Rückauflassungsanspruches wird eine Vormerkung im Grundbuch zu Gunsten der Stadt Hessisch Lichtenau eingetragen. Die Stadt erteilt die Genehmigung zur Löschung der Vormerkung im Grundbuch und erstattet die nachgewiesenen Kosten dieser Eintragung dann dem Erwerber, wenn der Rechtsanspruch der Stadt auf Rückauflassung durch entsprechende Bebauung nicht in Anspruch genommen werden muss.
Weitere Einzelheiten regelt der abzuschließende Kaufvertrag.
Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Grundstückes!